Jugendarbeit unterstützen

SAFO-Jugend-Förderverein e.V. ist wegen der Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) durch Bescheinigung des Finanzamtes Frankfurt am Main V-Höchst, Steuernummer 47 250 2412 8 – XIII/001 als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main V-Höchst vom 11. Februar 2011 für das Jahr 2009 nach § 3 Nr.6 GewStG und § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Gewerbe- und von der Körperschaft­steuer befreit. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

In Verbindung mit einem abgestempelten Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungs­bestätigung der Bank dient diese Bescheinigung bei Zuwendungen bis € 200,00 der Vorlage beim Finanzamt. Hierzu muss auf dem Beleg ersichtlich sein, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Freistellungsbescheid 2009